Notizen: Was beachte ich beim Veröffentlichen
Ich habe mal zum Thema Angaben für selfpublisher im eBook, Printbuch und Impressum recherchiert.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Eigentlich sind die Informationen als Merker für mich gedacht, aber warum sollte ich meine Erkenntnisse nicht generell bereitstellen?
Impressum:
Sofern in einem “Print on Demant Buch” die eigene ladungsfähige Adresse im Impressum verwendet wurde, muss diese wohl auch bei jedem Umzug aktualisiert werden!
Dies ist ja technisch bedingt durchaus möglich. Eine neue ISBN-Nummer muss dabei nicht vergeben werden, da sich nichts am Inhalt ändert.
Verlage haben oftmals den Vorteil keine Straßenbezeichnung angeben zu müssen, weil sie trotzdem problemlos ermittelt werden können.
Aber was muss wohl überhaupt ins Impressum?
Selfpublisher oder Verleger:
Name und ladungsfähige Anschrift des Verfassers / Verlegers / Herausgebers
Vorname, Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort
(Dies gilt auch für die eigene Website eines Schriftstellers!)
___________________________________
Druckerei:
Name und Anschrift der Druckerei
___________________________________
Als Beispiel sind die:
“Name der Druckerei, des Distributors, Ortsangabe, www.xxx.de
oder
“Name des Distributors”, – ein Service von xxx GmbH, Ortsangabe
oder, im Falle bei einer Printveröffentlichung bei einem Distributor:
“Printed by <Name des Distributors> Distriubtion GmbH”
anzugeben, da der Selfpublisher nicht weiß, wo der Distributor jeweils drucken lässt.
___________________________________
ISBN_Nummer, sofern vergeben
Ich gebe zusätzlich in meinen Büchern an:
Covergestaltung: (c) Stefan Wichmann
___________________________________
Verwendete Grafiken: (c) Stefan Wichmann
___________________________________
Verwendete Fonts:
Das Buch selbst ist mit xxx umgesetzt.
Schriften innerhalb der Bilder und des Covers sind je nach Entwicklungsgrad mit verschiedenen Schriften umgesetzt.
Arial als mitgelieferte Systemschrift
Schriften der »SIL Open Font License v1.10«:
<Name der verwendeten Schrift>, <Hersteller / Firmenangabe zu Schrift>
___________________________________
Da gedruckte Bücher auch der Nationalbibliothek oder wohl auch der Landesbibliothek zugänglich zu machen sind, ist der folgende Schriftzug im Buch zu hinterlegen, sobald der Autor zwei Exemplare dort hinterlegt hat.
Dies ist relativ einfach umzusetzen. Manche Distributoren übernehmen diesen Service, schaut auf deren Website nach.
eBooks sind meines Wissens erst bei der jeweils zuständigen Landesbibliothek zu hinterlegen, wenn mehr als 20 eBooks verkauft wurden.
Der folgende Hinweis ist dann aber auch notwendig.
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
___________________________________
Sofern ihr aktuelle Informationen habt, teilt dies bitte per Kommentar oder eMail mit.
Und sollte ich etwas falsch dargestellt haben, meldet euch, damit ich es verbessern kann.
Ich führe gerne weiter aus.
Eine Beratung kann ich nicht übernehmen, ich gebe hier lediglich meine Rechercheergebnisse weiter!
Werbung zu meinem Buch: SAP R/3, Verlag: CuL, ISBN-10: 393231199X
Meine Recherchen zu Angaben für Selfpublisher und Websitebetreiber
Covererstellung
Schriften verwenden im Cover, Video oder sonstigen Medien? Ein kleiner Erfahrungsbericht zur Suche eines Fonts
Bildmaterial dieser Seite
Da die Frage immer wieder im Raume steht, ob Bilder dieser Seite oder das Cover verwendet werden dürfen, hier die Antwort. Natürlich darf das Cover für Rezensionen Online oder in gedruckter Form genutzt werden. Alle Bilder, die auf dieser Seite „mechtich-mascheng“ und “Stefan-Wichmann.de” in der Grafik mit WIC als Schöpfer gekennzeichnet sind, dürfen unter folgenden Bestimmungen verwendet werden: a) Das Bild selbst darf im Bereich des Schriftzuges “Wic” aufgrund der Fontbestimmungen nicht verändert werden. (Ihr könntet es also etwas zusammenschneiden und z.B. lediglich den Ballon und meinen Schriftzug abbilden) b) Verweis (fairerweise) in Eurer Quellenangabe zum Bild auf www.Stefan-Wichmann.de. Hinweis: Bei Onlinediensten ist ein direkter Link auf das jeweilige Bild sicherlich die einfachste Möglichkeit, um auch ggf. bei Aktualisierung eines Bildes die letzte Version zu haben. c) Ich biete keine Dienstleistung an, die Bilder könnt ihr also nicht exklusiv (für alleinigen Gebrauch) nutzen. Beispiel Ihr möchtet beispielsweise das folgende Bild in einer Rezension oder für eigene andere Dinge (auch kommerziell) verwenden: Dann nutzt es z.B. wie oben gezeigt, stellt sicher, dass der Schriftzug “Wic” unverändert bleibt und verweist z.B. in eurer Quellenangabe zu Bildern auf www.Stefan-Wichmann.de Als URL könnt ihr den Link nutzen https://www.mechtich-mascheng.de/blog/wp-content/uploads/2021/03/Flugfeld_blei_Wic.jpg oder die Grafik herunterladen und selbst einbinden. Hintergrundinformationen Ich nutze Bildmaterial aus eigener Quelle, verändere die Bilder, setzte sie mit entsprechenden gekauften kommerziellen Programmen ggf. in Bleistiftzeichnungen um und füge diese, sofern ich dies für passend finde in meinen Büchern oder in den Büchern ein, die ich gemeinsam mit anderen Autoren veröffentliche. Die Bilder hier auf der Website können somit z.B: auch für Presseaktionen meiner Bücher herangezogen sein. Ihr habt also keine Chance einer Exklusivität. Ich biete ja keine Dienstleistung an. Das Fotografieren, Bearbeiten und Optimieren der Bilder verschlingt viel Zeit. Ebenso wie die Verfügbarmachung auf meiner Website. Wer mir also per Paypal (wichmann.s@gmx.de) einen Kaffee spendieren möchte, eine Postkarte, oder sonst etwas ist willkommen. Aber auch, wer lediglich den Link setzt, hilft mir indirekt weiter. Da freue ich mich dann auch über eine Mail oder einen Kommentar im Blog. Vielen Dank dafür.
Johannistag
Johannistag
Begriffsklärung
Sommeranfang
Sommeranfang
Begriffsklärung
Tag der Umwelt
Tag der Umwelt
Begriffsklärung
Fronleichnam
Fronleichnam.
Allein das Wort könnte einen schon frösteln lassen. Aber was ist das eigentlich?
Zuallererst einmal kein Feiertag in Berlin. Oder in Brandenburg. Eigentlich nur (alphabetisch sortiert) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie ein bisschen in Sachsen und ein wenig in Thüringen.
Nun gut.
Begriffsklärung
Der Begriff bezeichnet einen religiösen Feiertag. Auch hier nicht für alle, denn es ist eigentlich ein katholischer Feiertag.
An Fronleichnam gedenken die Gläubigen der leiblichen Gegenwart von Jesus Christus.
Das ist in etwas so schwer zu erklären wie die Trinität Gottes. Aber ich versuche es mal, auch wenn ich kein Katholik bin.
a) Die röhmisch-katholische Kirche lehrt, dass die Hostie während der Abendmahlsfeier zum Leib Christi erhoben wird. (Irenäus von Lyon lehrte im 2. Jahrhundert, dass der menschliche Körper durch den Genuss Anteil haben kann an der Auferstehung)
b) Die Nonne Juliana von Lüttich betete tagelang vor einer Hostie betete und hörte dann eine Stimme, dass ein Festtag für die Eucharistie fehle, also der Abendmahlsfeier.
b) Dann wurden im Mittelalter an so mancher Hostien blutähnliche Male entdeckt (Blutwunder). Dadurch sahen sich die Gläubigen in der Lehre der Kirche bestätigt, dass es sich um den wahrhaftigen Leib Christi handele. Auch wenn es derlei Zeichen bereits vor Christi gegeben hatte, ordnete der Papst in einer „Bulle“ ein Fest an. Er wusste noch nicht, dass z.B. Schimmelpilz die rote Fleckenerscheinung auf Hostien hervorrufen kann.
Der Name oder Begriff Fronleichnam hat also weder etwas mit Leichen zu tun, noch mit frohen Totenkörpern. Vielmehr haben sie etwas damit zu tun, dass die altdeutschen Worten „Fron“ und „Lichnam“ seinerzeit für „Herr“ standen und „Körper“, also für „Körper des Herrn. Von daher eher eine tröstliche Angelegenheit und keine grauenvolle.
Doch welches Bild passt zu Wandlung des Leibes Christi in Brot und Wein, dass im Endeffekt die Wiederauferstehung der Seele begünstigt?