»Spam-Kommentare«
Hier zeige ich mal einige »Spam-Kommentare«.
Diese werden offensichtlich automatisch generiert.
Ich habe lediglich die erste Zeile veröffentlicht, denn die nachstehenden Werbebotschaften, verlinkungen zu anderen Webseiten usw, möchte ich natürlich nicht fördern:
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Es geht aber nicht nur in englisch:
Instagramdan takipçi almak hesabinizi daha görünür bir hale getirmek için sitemizi ziyaret edip sizin için sunulan firsatlari inceleyebilirsiniz. Bütün sosyal medya platformlarindaki hizmetlerimiz için sitemizi ziyaret edebilirsiniz.
Was soviel bedeutet, wie: »Sie können unsere Website besuchen und die Möglichkeiten prüfen, Follower … usw. usf.« Witzigerweise war hier eine openstreet-Adresse hinterlegt …
Auf welche Seiten soll also noch gelockt werden?
Da sind »play free slot machines« »pharmacy« »Videos« , Verkaufsseiten noch und nöcher.
Am Tag sind es schon mal 30, 40 und mehr und dabei ist meine Seite erst im Aufbau.
Ja und nein, ich lasse Kommentare durch einen Spam-Filter prüfen und neu: Ich lasse diese nicht automatisch freischalten!
Noch lösche ich manuell.
Wenn es so weitergeht, kann ich Kommentare ganz deaktivieren oder erst nach Freischalten der Kommentierenden zulassen.
Dies würde natürlich die Möglichkeiten einschränken, die das Internet ja gerade bietet und zudem weitere Aktionen bedingen, die im Rahmen des Datenschutzes und der minimalistischen Datenerhebung zu beachten sind.
Ich möchte ja eigentlich keine Benutzerdaten sammeln müssen, um die Kommentarfunktion zu erhalten!
Nun könnte man sagen, bei Email-Verkehr erhalte ich ja auch Daten. Ja. Mit Löschen der Emails ist das Ganze aber auch erledigt. Bei Kommentarfreischaltungen müsste ich ja Userdaten aufheben, um die Berechtigung aufrechtzuerhalten!
Also, ich hoffe, den Spamfilter besser nutzen / konfigurieren zu können …
Veröffentlicht auf: http://www.autor-stefan.de/blog/mein-service/informationen-rund-ums-thema-edv-it/spam-kommentare/
Euer Stefan
Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache.
Nach dem Gesetz im Wettbewerbsrecht (UWG) gilt meiner Recherche nach eine Äußerung als Werbung, wenn sie das Ziel hat, Waren und Leistungen zu fördern.
Nun, da ich kein Gewerbe betreibe und keine Affiliatelinks setze, habe ich eigentlich nichts davon euch meine Erkenntnisse mitzuteilen. Ich verkaufe ja nichts und möchte ja nicht den Verkauf für andere ankurbeln, sondern mich austauschen, ggf. einen Tipp geben, was ich toll oder weniger toll finde. Von daher wäre es ja eigentlich keine Werbung.
Aber:
Die Rechtsprechung ist, soweit ich das als Privatperson verfolge, je nach Bundesland mit eigenen Verständnis gesegnet:
Was das eine Gericht als Werbung ansieht, wird von einem anderen Gericht nicht als solche deklariert.
Nicht nur das.
Lobe ich ein Produkt, fördere ich damit ggf. den Verkauf. Wenn nicht für mich, dann für andere. Dies allein würde vermutlich schon der obengenannten Definition entsprechen.
Doch auch wenn ich kein Geld mit einer Rezension verdiene, könnte es ja sein, dass mir ein Unternehmen ein Produkt kostenlos für den Test überlässt.
Dies kennzeichne ich jeweils zu Beginn einer Rezension, ok, aber ist das auch ein Verdienst? Eine Aufwandentschädigung? Mache ich Gewinn?
Sende ich das Produkt nicht zurück, könnte ich einen geldwerten Vorteil haben.
Sende ich das Produkt zurück, habe ich Portokosten.
Sende ich viele Produkte zurück, muss ich womöglich eine Verpackungslizenz erwerben für den Verpackungsmüll den ich generieren würde.
Von der jährlichen Meldung ans Finanzamt mal abgesehen, macht es ja keinen Sinn, eine solche Seite aufzubauen. 🤔
OK, dann lasse ich die Rezensionen mal weg und schreibe über … mich.
Dann mache ich doch eigentlich auch wieder Werbung!
Schließlich veröffentliche ich ja in Magazinen oder ich schreibe mal wieder ein Buch!
(Keine Angst, das alles benenne ich hier und jetzt nicht, das wäre ja dann wohl wieder Schleichwerbung)
Ein Buch schreiben und mein eigenes selbst verkaufen darf ich nämlich ohne Gewerbeanmeldung.
Und weil mir durch diese Website Kosten entstehen, versuche ich dieses sogar zu kompensieren, in dem ich sogenannte Zähler einbaue, die mir von einer Verwertungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Darf ich die jetzt eigentlich nennen?
Egal, dem Finanzamt muss ich die Zahlung melden.
Wobei, durch die Cookiehinweisvorgabe muss ich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Zählpixel abschalten, sodass ihr diesen explizit zuschalten müsstet, damit die Verwertungsgesellschaft überhaupt die Zugriffe zählen kann. Dazu müsstet ihr bei ersten Aufruf der Seite auf „Personalisieren“ klicken, statt sofort auf „Akzeptieren“.
Upps, zu spät? Habt ihr schon weggeklickt?
Ich gebe euch aber JETZT die Chance die für euch kostenlose Aktivierung dieses Cookies über den kleinen unten rechts eingeblendeten Kasten mit der Beschriftung „Service-Kontrolle“ nachzuholen.
Womit wie wieder bei der Frage sind, ob ich Beiträge als Werbung deklarieren muss. Ich erinnere an die „Definition“: eine Äußerung gilt als Werbung, wenn sie das Ziel hat, … Leistungen zu fördern.
Das mit der Nennung der Verwertungsgesellschaft wäre übrigens meines Erachtens keine Werbung (man muss ja vorsichtig sein beim Formulieren), weil sie ja nur Zugriffe zählen und so eine Leistung messbar machen, also nicht gekauft werden können.
Anbei: Ich bin kein Anwalt, dies stellt keine Beratung dar sondern ist allgemein gehalten, um nicht in diesen Verdacht zu kommen und überhaupt…)
Also, wenn ich etwas auffällt, dass ein Werbehinweis fehlen könnte: Gebt mir bitte Bescheid…